Zweierlei „Illegale“


Falsche Identitäten von Asylsuchenden und anderen irregulär eingereisten Migranten werden in der Regel erst dann aktenkundig, wenn diese mit der Justiz in Konflikt geraten. So auch im vorliegenden Fall. «In der Anklage sind zehn Alias-Namen aufgelistet, auf ein Asylgesuch in der Schweiz traten die Behörden gar nicht erst ein», heisst es in der Anklageschrift gegen einen 37-jährigen Marokkaner, der in diesen Tagen in Zürich wegen versuchter Tötung, Raub und anderen Delikten vor Gericht steht. Der Richter hat eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren verhängt.- In New York ist in den gleichen Tagen ein illegal in die USA eingereister Mann, der seit Jahren in einem Restaurant arbeitet, in die Armut abgerutscht (Tages-Anzeiger, 18.5.2020). Als «Illegaler» erhält er weder staatliche Unterstützung noch hat er Anspruch auf Lebensmittelhilfe, so wie Millionen anderer Immigranten ohne legalen Status. – Aus diesen beiden krass unterschiedlichen Fällen lässt sich ein Fazit ziehen: Staaten müssen mit irregulärer Einwanderung klar und konsequent umgehen und die Angabe falscher Identitäten streng ahnden. Und sie sollten, wenn schon, grosszügig sein mit all denjenigen Migranten, die arbeiten und sich korrekt verhalten. Es ist seltsam, dass diese einfachen Regeln derart wenig Beachtung finden.